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Begleiteter Umgang

Begleitete Umgänge sind eine spezielle Unterstützung für Familien, bei denen der Kontakt zwischen Eltern und Kindern aufgrund von Konflikten oder anderen belastenden Umständen nicht unbegleitet stattfinden kann.

An wen richtet sich begleiteter Umgang?

Wir bieten Unterstützung für Familien, in denen Eltern/Elternteile und deren Kinder sich aufgrund von behördlichen und/oder gerichtlichen Auflagen nicht ohne eine Umgangsbegleitung treffen dürfen und die:

  • Dennoch einen stabilisierenden Kontakt miteinander erleben möchten
  • Gemeinsam Zeit miteinander verbringen möchten
  • Das Ziel haben, sich perspektivisch auch wieder ohne Auflagen sehen zu dürfen

Das Alter und die Anzahl der Kinder ist hierbei unerheblich.

Wie wir unterstützen

Die Umgänge finden in unseren Räumlichkeiten statt und werden durch mindestens eine Fachkraft begleitet. Unsere Räumlichkeiten sind entsprechend mit Spielzimmer, Küche und Terrasse ausgestattet.

  • Sicherstellung eines respektvollen und sicheren Umgangs
  • Unterstützung bei der Lösung von Konflikten während der Begegnungen
  • Förderung der Kommunikation zwischen den Eltern und Kindern
  • Beratung zu erzieherischen Themen während der Umgänge
  • Unterstützung bei der Integration der Umgänge in den Alltag

Die Umgänge werden sowohl mit dem Kind/Kindern altersgemäß vor- und nachbereitet. Eine separate Vor- und Nachbereitung findet auch mit dem umgangssuchenden Elternteil statt. Bei Schwierigkeiten und/oder massiven Konflikten werden die Umgänge durch die anwesende Fachkraft abgebrochen.

Für Jugendämter:

Die gesetzliche Grundlage für dieses Angebot ist § 18 Abs. 3 SGB VIII.
Die entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarung senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Das Team der Begleiteten Umgänge arbeitet am Standort Borken. Die Umgänge finden ebenfalls am Standort Borken statt.
Fallanfragen richten Sie bitte ausschließlich an fallanfragenkjh@emstaler-verein.de

So erhalten Sie Unterstützung

Die Hilfe muss beim Jugendamt beantragt werden. Der Kontakt zum Jugendamt kann entweder per Telefon, per Brief oder auch per E-Mail hergestellt werden. Anschließend prüft das Jugendamt bei einem persönlichen Gespräch, ob eine Hilfe über die Begleiteten Umgänge bewilligt werden kann, oder ob nicht vielleicht eine andere Form der Hilfe das Richtige wäre.

Das Jugendamt klärt auch, wie viel Zeit für die Betreuung notwendig ist.

Besteht Interesse an mehr Informationen oder einem Beratungsgespräch? Über das Kontaktformular oder per Telefon sind wir direkt zu erreichen.

Wünschen Sie nähere Informationen oder haben Sie Interesse an einem Beratungsgespräch?