StartKinder- und JugendhilfeBetreutes Jugendwohnen

Betreutes Jugendwohnen

Das Betreute Jugendwohnen ist eine Hilfe für junge Menschen zwischen 16 und 21 Jahren, die psychisch belastet sind oder die eine psychische Belastung im Elternhaus erleben. In Ausnahmefällen betreuen wir auch jüngere oder ein bisschen ältere Menschen.

Ambulant Betreutes Jugendwohnen

An wen richtet sich ambulant Betreutes Jugendwohnen:

Junge Menschen im Alter von 16 – 21 Jahren, die entweder selbst von einer psychischen Erkrankung betroffen sind/drohen daran zu erkranken, oder deren Eltern eine psychische Erkrankung haben und die eine oder mehrere der folgenden Lebenssituationen bewältigen müssen und hierbei Hilfe benötigen:

  • Konflikte mit Eltern und Geschwistern
  • Konflikte in Schule und/oder Beruf
  • Wohnungssuche und Umgang mit Vermietenden
  • Organisation in der eigenen Wohnung
  • Fragen rund um Schule und Ausbildung
  • Umgang mit Behörden
  • Gestaltung von Freizeit
  • Knüpfen eines Netzwerks (Vereine, Nachbarschaft, Schule und Beruf, Jugendzentren…)
  • Hilfe bei der Suche nach einem Therapieplatz

Wie wir unterstützen

Grundsätzlich richten wir uns nach den individuellen Bedürfnissen und unterstützen dabei in ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu finden.

Wir kommen zu den jungen Menschen nach Hause oder bieten Gespräche und Gruppenaktivitäten in unseren Räumen an. Ebenso erkunden wir gemeinsam den Sozialraum und können nach Möglichkeiten der Freizeitgestaltung suchen.
Wir sind im Hilfesystem sehr gut vernetzt und können so weitere Möglichkeiten aufzeigen und neue Perspektiven entwickeln.

Ein Schwerpunkt unserer Hilfe ist es zudem einen angemessenen Umgang mit der eigenen Erkrankung / Erkrankung der Eltern zu entwickeln. Hierzu gehört es, dass die Personen selbst zum/zur Expert:in der entsprechenden Erkrankung gemacht werden und diese dadurch kontrollierbarer wird.

Für Jugendämter:

Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Angebot sind: § 27 i.V.m § 30, ggf. i.V.m § 35a SGB VIII, ggf. i.V.m § 41 SGB VIII.
Die entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarung senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Das Team des ambulant Betreuten Jugendwohnens arbeitet von dem Standort Vellmar aus. Ausgehend von dort werden der gesamte Landkreis Kassel, das Stadtgebiet Kassel, sowie der nördliche Schwalm-Eder-Kreis abgedeckt.

Fallanfragen richten Sie bitte ausschließlich an fallanfragenkjh@emstaler-verein.de

Stationär Betreutes Jugendwohnen

An wen richtet sich stationär Betreutes Jugendwohnen:

Junge Menschen im Alter von 16 – 21 Jahren, die entweder selbst von einer psychischen Erkrankung betroffen sind/drohen daran zu erkranken, oder deren Eltern eine psychische Erkrankung haben und die eine oder mehrere der folgenden Lebenssituationen bewältigen müssen:

  • Auszug aus einer Jugendwohngruppe in die erste Wohnung
  • Wenn das elterliche zu Hause kein geeigneter Ort mehr ist und eine Wohngruppe aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt
  • Von akuter Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen, bei denen eine Wohngruppe aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt

Wie wir unterstützen

Wir stellen Wohnraum in Form kleiner 1-Zimmer-Appartements, welche sich verteilt im Stadtgebiet Kassel, sowie im Landkreis Kassel befinden. In diesen Appartements lebt der junge Mensch alleine und wird engmaschig durch unsere Fachkräfte darin betreut.
Der junge Mensch wird analog den stationären Jugendhilfeformen mit Taschengeld, Bekleidungsgeld und Essensgeld ausgestattet.

Gemeinsam mit den Fachkräften erlernt der junge Mensch hier, wie es unter entsprechenden finanziellen Bedingungen gelingt:

  • einen eigenen Haushalt zu führen
  • diesen entsprechend zu pflegen
  • ein nachbarschaftlich unauffälliges Wohnverhalten zu erlernen
  • Eine eigene Tagesstrukturierung zu entwickeln und umzusetzen

Für das Wochenende, Feiertage und Nachts steht zusätzlich eine Krisenrufbereitschaft für die jungen Menschen zur Verfügung.

Ziel dieser Maßnahme ist grundsätzlich die Verselbständigung und der Auszug in eine eigene Wohnung. In dieser Wohnung kann dann weiterhin durch die Fachkräfte des ambulant Betreuten Jugendwohnens betreut werden.

Für Jugendämter:

Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Angebot sind: §27 i.V.m § 34, ggf. i.V.m § 35a SGB VIII, ggf. i.V.m § 41 SGB VIII.
Die entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarung senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Das Team des stationär Betreuten Jugendwohnens arbeitet vom Standort Vellmar aus. Unsere Wohnungen befinden sich auf dem Gebiet des Landkreis Kassels, sowie der Stadt Kassel.

Fallanfragen richten Sie bitte ausschließlich an fallanfragenkjh@emstaler-verein.de

So erhalten Sie Unterstützung

Die Hilfe muss beim Jugendamt beantragt werden. Der Kontakt zum Jugendamt kann entweder per Telefon, per Brief oder auch per E-Mail hergestellt werden. Anschließend prüft das Jugendamt bei einem persönlichen Gespräch, ob eine Hilfe über das Betreute Jugendwohnen bewilligt werden kann, oder ob nicht vielleicht eine andere Form der Hilfe das Richtige wäre.

Das Jugendamt klärt auch, wie viel Zeit für die Betreuung notwendig ist. Meistens wird es etwa zwei Termine in der Woche geben. Wenn es notwendig ist, kann auch eine Rufbereitschaft für die Nächte und die Wochenenden gestellt werden.

Besteht Interesse an mehr Informationen oder einem Beratungsgespräch? Über das Kontaktformular oder per Telefon sind wir direkt zu erreichen.