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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe für Familien, in der mindestens eine Person von psychischer Erkrankung betroffen ist, oder die Familie eine grundsätzliche psychische Belastung erlebt.

An wen richtet sich Sozialpädagogische Familienhilfe?

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, bei denen eine oder mehrere Personen an einer psychischen Erkrankung leiden, oder wo es zu erhöhten psychischen Belastungssituationen gekommen ist und die eine oder mehrere der folgenden Lebenssituationen bewältigen müssen und hierbei Hilfe benötigen:

  • Schwierigkeiten in der Erziehung des Kindes
  • Ständige Streitigkeiten im erheblichen Ausmaß innerhalb der Kernfamilie bis hin zu häuslicher Gewalt
  • Unklare partnerschaftliche Situationen
  • Trennungs- Scheidungs- und Umgangskonflikte
  • Überforderungsgefühl bei der Organisation und Strukturierung des Alltags
  • Hilfe im Umgang mit der psychischen Erkrankung

Wie wir unterstützen

Wir unterstützen bei der Bewältigung des Alltags und bieten je nach Bedarf Beratung, Unterstützung und Begleitung in folgenden Bereichen:

  • Konflikte und Krisen
  • Hilfestellung bei der Kindererziehung
  • Gestaltung des Alltags
  • Freizeitgestaltung
  • Unterstützung bei Ämter- und Behördenangelegenheiten
  • Umgang mit der psychischen Erkrankung in Bezug auf die Familiensituation
  • Knüpfen eines Netzwerks (Vereine, Ärzte, Nachbarschaft, Kindertagesstätten, Jugendzentren…)

Hierfür sind in den Teams der Sozialpädagogischen Familienhilfe speziell geschulte Fachkräfte mit Zusatz,- Fort- und Weiterbildungen im Einsatz.

Für Jugendämter

Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Angebot sind: §27 i.V.m § 31 SGB VIII, im Ausnahmefall, bei Kindern unter 12 Jahren auch §27 i.V.m § 30 SGB VIII. Die entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarung senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Die Teams der Sozialpädagogischen Familienhilfe arbeiten von den Standorten Vellmar und Borken und versorgen von dort den gesamten Landkreis Kassel, das Stadtgebiet Kassel, sowie den gesamten Schwalm-Eder-Kreis.

Fallanfragen richten Sie bitte ausschließlich an fallanfragenkjh@emstaler-verein.de

So erhalten Sie Unterstützung:

Es muss ein Antrag beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes gestellt werden. Nach Klärung durch das Jugendamt wird entschieden, ob Familienhilfe gewährt werden kann. Bei einer Bewilligung werden die Kosten vom Jugendamt übernommen. Gemeinsam mit Ihnen, dem Jugendamt und uns wird ein individueller Hilfeplan erstellt. Dabei wird vereinbart, wie oft in der Woche, zu welchen Themen und in welchem Stundenumfang eine Hilfe zur Verfügung gestellt wird. Wünschen Sie nähere Informationen oder haben Sie Interesse an einem Beratungsgespräch? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.